
Die Niederkasseler CDU-Fraktion bedauert das jüngste Urteil des OVG Münster zu Elternbeiträgen. Bislang galt in Niederkassel, dass nur für das Kind Elternbeiträge zu zahlen waren, bei dem die höchsten Beiträge anfielen; alle anderen Geschwisterkinder waren beitragsfrei. Ausnahme war, wenn eins der Kinder als Vorschulkind aufgrund einer Landesregelung beitragsfrei gestellt wurde. Dann fielen für ein zweites betreutes Kind 75% und für ein drittes betreutes Kind 25% des jeweiligen Beitragssatzes an.
„Wir halten dies für die gerechteste Variante, weil so nie mehr als 100% an Elternbeiträgen anfallen“ so Beate Bayer-Helms für die CDU-Fraktion. Allerdings hat das OVG Münster entschieden, dass eine solche Regelung nicht zulässig ist. „Um keine zusätzlichen Löcher in den städtischen Haushalt zu reißen, sehen wir uns daher schweren Herzens gezwungen, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, künftig für das erste Geschwisterkind konstant einen Beitragssatz von 35% zu erheben. Wir halten dies allerdings ausdrücklich nicht für wünschenswert.“
Bayer-Helms gibt zu bedenken, dass die Beiträge der Niederkasseler Eltern lediglich ca. 16,8% der Kosten für einen Betreuungsplatz abdecken, während das Land 19% unterstellt. „Diese Lücke von rund 330.000 Euro schließen wir Jahr für Jahr aus Steuermitteln und ganz bewusst nicht aus Elternbeiträgen, die sonst um 16% erhöht werden müssten. Denn wir halten es zwar für richtig, dass Eltern für die Nutzung des hervorragenden Ausbaustands unserer Einrichtungen einen angemessenen Beitrag leisten, aber wir müssen auch eine ausgewogene Beitragsstaffelung beachten. Daher sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen, denn anderenfalls würde dies die Niederkasseler Steuerzahler – und damit alle Bürgerinnen und Bürger - weitere 200.000 Euro kosten.“
Hinsichtlich eventuell zu viel gezahlter Elternbeiträge hat die Stadtverwaltung auf Bitte der CDU-Fraktion zugesagt, die betroffenen Eltern entsprechend zu informieren und auf Antrag die Beiträge unbürokratisch zurückzuzahlen, die nicht hätten erhoben werden dürfen. Eine Klage gegen die Stadt ist damit nicht notwendig.
Empfehlen Sie uns!