Differenzierung der Grundsteuer B: CDU Niederkassel setzt auf gründliche Prüfung

26.06.2024

In der Ratssitzung fand eine rege Diskussion über den Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Differenzierung der Grundsteuer B statt.

In der Ratssitzung fand eine rege Diskussion über den Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Differenzierung der Grundsteuer B zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken statt. Die CDU-Fraktion Niederkassel ist der vorgeschlagenen Resolution nicht gefolgt. Stattdessen möchten die Christdemokraten die Möglichkeit der differenzierten Besteuerung ergebnisoffen prüfen.
In vielen Kommunen führt die fortschreitende Umsetzung des Bundesmodells zur Grundsteuerreform 2025 zu einer stärkeren Besteuerung von Wohngrundstücken gegenüber Nichtwohngrundstücken. Das heißt, Wohngrundstücke könnten teurer, Nichtwohngrundstücke günstiger werden. Für Niederkassel liegen noch keine belastbaren Zahlen, Daten und Fakten vor.
Wenn die Zahlen ein solches Ungleichgewicht zeigen, dann möchte die CDU-Fraktion die Möglichkeit haben, Anpassungen vorzunehmen. Aktuell ist noch unklar, wie die genauen Zahlen sind. Ohne Not möchte die CDU-Fraktion aber nicht die Möglichkeit einer Differenzierung aus der Hand geben.
Die Förderung des örtlichen Gewerbes und eine nicht noch übermäßig weiter steigende Verteuerung des Wohnens sind für die CDU-Fraktion in einen gerechten Ausgleich zu bringen. „Es ist wichtig, dass wir in dieser Frage mit Bedacht vorgehen und nicht vorschnelle Entscheidungen treffen. Wir müssen sicherstellen, dass wir eine fundierte Datenbasis haben, bevor wir eine endgültige Entscheidung treffen können. Nur so können wir eine gerechte und ausgewogene Steuerpolitik für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.“, so Dano Himmelrath, Fraktionsvorsitzender der CDU.
Das geplante Gesetz gibt dabei den Kommunen ein Steuerungsinstrument, um solche Mehrbelastungen auszugleichen. Dabei verstehen wir die Bedenken der Verwaltung und die Beweggründe der Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises, eine solche Resolution zu unterzeichnen. Als Fraktion sind wir jedoch auch den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet und müssen deren Interessen umfassend berücksichtigen. „Die differenzierte Besteuerung bietet die Chance, auf die spezifischen Verhältnisse unserer Kommune eingehen zu können. Wir möchten die Interessen des örtlichen Gewerbes ebenso wie die der Wohnungseigentümer und Mieter im Blick behalten. Deshalb ist eine gründliche Prüfung unabdingbar, um faire und tragfähige Lösungen zu finden.“, erklärt Ratsmitglied Sebastian Koch.
Die CDU-Fraktion Niederkassel wird die differenzierte Besteuerung weiterhin ergebnisoffen prüfen und erst eine Entscheidung treffen, wenn die nötigen Fakten vorliegen.